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Gleich vorneweg:
Costa Rica bietet Ausländern zunächst ein zeitlich sich automatisch verlängerndes Aufenthalts-/ Bleiberecht unter bestimmten Bedingungen.

Anders als in fast allen anderen Staaten (wie z.B. den USA), bedeutet "permanent" hier nicht "permanent". Denn die Aufenthaltserlaubnis ist in erster Linie an die Zahlung der Beiträge zur costaricanischen staatlichen Krankenversicherung (CAJA) gebunden. Damit unterbindet man einen unversicherten Status von Ausländern zugunsten einer staatlich immer maroden Krankenversicherung und schröpft eben die Ausländer.

Ganz Schlaue "umgehen" ein solches Verfahren, indem sie in die Nachbarländer für einige Tage reisen und dann wieder nach Costa Rica zurückkommen (wollen). Damit erhoffen sie sich ein weiteres 90tägiges Aufenthaltsrecht. Wir haben sogar von Leuten gehört, die dies seit mehr als 20 Jahren mach(t)en. Mittlerweile sind aber die Grenzbeamten vernetzt und können die erneute Einreise nach Costa Rica verbieten. In Pandemiezeiten war zudem die Ausreise nicht möglich und die Strafe für einen illegalen Aufenthalt kann eine sofortige Abschiebung nach sich ziehen.

Die Kosten für die Beantragung einer Cedula können je nach Status des Aufenthaltsrechts recht hoch sein, der Status "Pensionado" (also Pensionär) ist "die günstigste Variante", weil hier die niedrigsten Beiträge zur Krankenkasse abgeführt werden müssen.

SCHRITT 1
In der Praxis bedeutet dies für den "normalen" Ausländer/Einwanderer (auch derjenige, der eine Einheimische heiratet oder gar schwängert) die Einreichung aller notwendigen Papiere bei der MIGRACION, die nach Prüfung eine "CEDULA" (=Aufenthaltserlaubnis ) je nach Status (Rentner, Investor oder dergleichen) vergibt.

Ohne Anwalt ein zeitraubendes bzw. fast unmögliches Unterfangen, da höchst bürokratisch und ohne Sprachkenntnisse schier unmöglich. Eine Aufenthaltsgenehmigung ergibt sich z.B. auch durch den Kauf einer Immobilie = Inversionista oder durch Programme wie z.B. für Freelancer.

SCHRITT 2
Danach kann im 2. Schritt (also je nach absolvierter Aufenthaltsdauer und Status) eine permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Dies in der Regel bereits nach 3 Jahren. Hier muss ebenfalls ein neues Verfahren eingeleitet werden (das natürlich auch Kosten nach sich zieht), aber weniger aufwändig ist.

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